Anhaltende Trockenheit in Nordtirol: Land Tirol verbietet Feuer sowie Feuerwerkskörper in Wäldern und Gefährdungsgebieten

  • Waldbrand-Verordnung wegen geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit für Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz
  • Rauchen, Entzünden von Feuern bzw. Feuerwerkskörpern sowie Zweckfeuern im Wald bzw. Gefährdungsgebieten aktuell streng verboten
  • Verordnungen gelten bis auf Widerruf (mindestens bis inkl. der ersten Jännerwoche)
  • Appell an Eigenverantwortung von Einheimischen und Gästen

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Landes Tirol.