Anhaltende Trockenheit in Nordtirol: Land Tirol verbietet Feuer sowie Feuerwerkskörper in Wäldern und Gefährdungsgebieten
- Waldbrand-Verordnung wegen geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit für Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz
- Rauchen, Entzünden von Feuern bzw. Feuerwerkskörpern sowie Zweckfeuern im Wald bzw. Gefährdungsgebieten aktuell streng verboten
- Verordnungen gelten bis auf Widerruf (mindestens bis inkl. der ersten Jännerwoche)
- Appell an Eigenverantwortung von Einheimischen und Gästen
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Landes Tirol.