Am Samstag, 14. November 2020, in der Zeit von 08:30 bis 14:00 Uhr findet wie geplant Feuerlöscherüberprüfungsaktion statt. Aufgrund der gültigen Dienstanweisung gültig für alle Tiroler Feuerwehren, muss aber das Feuerwehrhaus Götzens geschlossen bleiben.
Feuerlöscherüberprüfungsaktion findet daher direkt vor dem Pavillon bzw. dem Gemeindezentrum statt. Diese Überprüfungsaktion wird von der Gemeinde durchgeführt.
Nur ein gewarteter Feuerlöscher ist eine Garantie für einwandfreie Funktion und Ihre Sicherheit. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass Feuerlöscher einer regelmäßigen Feuerlöscherüberprüfung und Feuerlöscherwartung unterzogen werden müssen.
Mittels Prüfplakette wird angezeigt, wann an dem Feuerlöscher wieder eine Feuerlöscherüberprüfung und Feuerlöscherwartung fällig ist. Diese Wartung und Überprüfung muss unbedingt von einem Fachmann durchgeführt werden!
Handfeuerlöscher müssen nach verschiedenen Rechtsvorschriften alle zwei Jahre überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften der ÖNORM F 1053.
Die Feuerwehr Götzens empfiehlt daher dringend, auf die Prüfintervalle zu achten und gegebenenfalls eine Wartung durchzuführen.
Hinweis zur Beschaffungsaktion der Gemeinde Götzens für Rauchwarnmelder:
Analog zur Feuerlöscherüberprüfungsaktion können die bestellten Rauchwarnmelder gegen Barzahlung direkt vor dem Pavillon bzw. dem Gemeindezentrum abgeholt werden.
Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
(Auszug aus den gültigen Bundesverordnungen)
- Bei Events in Innenräumen und ohne zugewiesene Sitzplätze sind sechs Erwachsene erlaubt. Bei Freiluftveranstaltungen ohne Sitzplatz liegt die Grenze bei zwölf Erwachsenen. Zusätzlich sind jeweils sechs minderjährige Kinder erlaubt.
- Hinweis: Sollte es daher zu Wartezeiten kommen, werden Sie gebeten, den maximal möglichen Abstand einzuhalten oder besser später noch einmal zu kommen.
- Es gilt verpflichtend, dass man im öffentlichen Raum einen Meter Abstand einhalten muss. Seit Ende Juli existierte die Einmeterregel („Babyelefant“) nur noch als Empfehlung.
- Ausgenommen von der Einmeterregel sind Personen, die gemeinsam im Haushalt leben, sowie Personen, die nur zeitweise im gleichen Haushalt leben (z. B. Paare oder Elternteile bei geteilter Kindererziehung). Auch gilt die Regel nicht innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen (plus maximal sechs minderjährige Kinder).
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS-Maske) ist Pflicht.
Bericht: HV Herbert Rainer, SF Feuerwehr Götzens